Die häufigsten Fehler bei Nebenkostenabrechnungen
Der Mieterbund VS berät sehr oft über Nebenkostenabrechnungen. Der häufige Vorwurf, jede zweite Nebenkostenabrechnung sei falsch, ist in der Allgemeinheit nicht zutreffend, obwohl in unserer Beratungstätigkeit häufig Fehler festgestellt werden müssen. Ein kleiner Teil dieser Fehler beruht auf bewussten Täuschungen der Vermieter. Überwiegend sind es Unkenntnis oder schlicht Unlust an einer exakten Abrechnung, die eine entscheidende Rolle spielen.
Lassen Sie Ihre Heizkosten/Nebenkosten überprüfen
Beim Kontrollieren in der Beratungspraxis des Mieterbundes begegnen uns immer wieder die gleichen Fehler, die wir hier zusammenstellen. Damit können Sie Ihre Nebenkostenabrechnung einer ersten Prüfung unterziehen, im Einzelfall bedarf es einer qualifizierten Beratung in unserer Sprechstunde.
Achtung: eine falsche Nebenkostenabrechnung führt nicht automatisch dazu, dass ein Nachzahlungsanspruch nicht fällig wird. Im Zweifel sollten Sie eine mögliche Nachzahlung ausdrücklich „unter Vorbehalt“ leisten oder den Vermieter um einen Zahlungsaufschub bitten, bis die Betriebskostenabrechnung überprüft wurde!
Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten sind immer vom Vermieter zu tragen.
Reparaturkosten
Die Reparaturkosten können nie auf die Mieter umgelegt werden.
Eigentumswohnungen
Bei der Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft können nicht alle Positionen ungekürzt an den Mieter weitergegeben werden, z.B. sind Verwaltungs- und Instandhaltungsrücklagen immer vom Eigentümer zu tragen.
Gewerberäume
Erhöhte Nebenkosten müssen herausgerechnet werden, z.B. für die Grundsteuer oder für die Versicherung, bei bestimmten Betrieben auch für den überdurchschnittlichen Wasserverbrauch (z.B. Friseur).
Wartungskosten
Die Wartungskosten enthalten oft versteckte, nicht umlegbare Reparaturkosten.
Hausmeister
Gewöhnlich sind neben Hausmeisterkosten nicht zusätzlich Kosten für Gartenpflege oder Treppenhausreinigung zu bezahlen. Viele Hausmeister erledigen Verwaltungs- und Reparaturaufgaben. Bevor die Hausmeisterkosten auf die Mieter umgelegt werden können, ist der entsprechende Kostenanteil dann herrauszurechnen.
Sonstiges
Diese Position ist kein Auffangbecken für alle nur denkbaren Kosten. Hier ist immer besondere Vorsicht geboten.
Öl- und Gasverbrauch
Es ist eine konkrete Berechnung erforderlich, also keine Schätzung. Insbesondere müssen Energieeinkäufe auf den Abrechnungszeitraum begrenzt werden.
Heiznebenkosten
Oft verstecken sich hinter dieser Position Kosten, die nicht umgelegt werden können oder es werden unzulässige Schätzungen in die Abrechnung einbezogen.
Mehr Details gibt es beim Bundesverband Deutschen Mieterbund.