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Die Mitglieder des Mieterbundes Villingen-Schwenningen und Region Schwarzwald-Baar Heuberg e.V. sind über die Deutsche Mieterbund Rechtsschutzversicherung AG mietrechtsschutzversichert.

Mit dem Beitritt zum Mieterverein genießen Sie auch die Vorteile der Miet-Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes.

Sie gewährt Ihnen im Prozessfall Rechtsschutz, wenn Sie aus dem Mietverhältnis unberechtigte Ansprüche des Vermieters abwehren oder eigene Ansprüche durchsetzen wollen.

Der Versicherungsschutz

  • erstreckt sich auf die selbstbewohnte Wohnung einschl. der im Mietvertrag mitvermieteten Garage bzw. eines Stellplatzes
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Zweit- und Ferienwohnungen, einzeln gemietete Garagen/PKW-Stellplätze und gewerblich genutzten Wohnraum. Der Versicherungsschutz gilt nur für das Inland.
  • beginnt nach einer 3-monatigen Wartezeit und betrifft nur Mietrechtsfälle, die danach eintreten. Stichtag ist der Beitritt in die Rechtsschutzversicherung (in der Regel ist das der Beitritt in den Mieterverein).
  • endet in der Regel mit Ihrer Mitgliedschaft im Mieterverein, wobei unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit besteht, dass für Ihre Mitmieter der Rechtsschutz fortgeführt werden kann.
  • Auslöser für den Versicherungsfall ist das den Schaden begründete Ereignis.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden die notwendigen Kosten pro Versicherungsfall bis zu 20.000,– € übernommen. Zu den Kosten zählen: die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts, die des Gegenanwalts, soweit Sie zu deren Tragung verpflichtet werden und die Gerichtskosten einschl. Zeugen- und Sachverständigengebühren sowie Vollstreckungskosten. Als versichertes Mitglied fällt für Sie lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,– € je Versicherungsfall an, sofern überhaupt eine Kostenpflicht bei Ihnen verbleibt. Über evtl. anfallende zusätzliche Kosten muss Sie Ihr Rechtsberater rechtzeitig vor Prozeßbeginn informieren.

Hinweis zur Kostenübernahme bei einem Vergleich

Bei einem Vergleichsabschluss sind alle rechtshängigen Streitpunkte grundsätzlich mitversichert! Dies gilt jedoch nicht für Streitpunkte, die dem Gericht noch nicht vorliegen und nur zur Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung in einen Vergleich mit einbezogen werden sollen, weil dies für die Rechtsschutzversicherung zu höheren Kosten, dem sogenannten „Vergleichsmehrwert“ führen würde.

Was Sie beachten müssen

Nach der vom Mieterverein als Versicherungsnehmer für die Mitglieder abgeschlossenen Gruppen-Rechtsschutzversicherung ist bei jeder mietrechtlichen Streitigkeit die fachmännische Hilfe des Mietervereins in Anspruch zu nehmen. Dieser berät und ist um eine außergerichtliche Erledigung bemüht. Wenn Sie dies nicht beachten, ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet (Obliegenheitspflichtverletzung). Beauftragen Sie daher niemals einen Rechtsanwalt, ohne vorher beim Mieterverein eine Beratung aufgesucht zu haben. Bei einem Rechtsschutzfall kann nur der Mieterverein eine von Ihnen unterzeichnete Schadenmeldung an die Rechtsschutzversicherung weiterleiten. Kommen Sie Ihrer Beitragspflicht nicht nach, kann dies zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen.

Was sonst noch interessiert

Wollen Sie mehr über Ihren Versicherungsschutz wissen, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Ihres Mietervereins, die auch die Vertragsunterlagen zur Einsichtnahme bereithält.

Download des Informationsblattes