08.03.2023

Entsetzen beim Mieterbund VS

Mieterbund nimmt Stellung zur Schwenninger Zwangsräumung

Anlässlich der Berichterstattung in der örtlichen Presse über die Vorfälle in der Villinger Str. 62 in VS-Schwenningen gibt der Mieterverein folgende Stellungnahme ab:

Der Mieterverein Villingen-Schwenningen ist über den Zustand der vermieteten Räumlichkeiten in dem Gebäude in der Villinger Str. 62 entsetzt.

Die Immobilie in der Villinger Str. 62 gehört offensichtlich einer Privatperson und wird von der Immobilienagentur Arche verwaltet. Aufgrund der baulichen Mängel wurde die Nutzung der Immobilie von der Stadt Villingen-Schwenningen untersagt. Die Zwangsräumung der Immobilie sollte am 08.03.2023 stattfinden. Erfreulicherweise konnten alle Bewohner der Immobilie noch vor der Zwangsräumung durch die vielfältige und ehrenamtliche Unterstützung verschiedenster Personen in anderweitige Unterkünfte vermittelt werden. Aus gut unterrichteten Kreisen des Mietervereins wurde bekannt, dass die Arche Group GmbH hierbei lediglich eine untergeordnete Rolle gespielt hat.

Der Mieterverein Villingen-Schwenningen begrüßt grundsätzlich das kompromisslose Vorgehen der Stadt. Der Verein fordert die Stadt auf auch weiterhin mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Vermieter vorzugehen, die Räumlichkeiten vermieten, die sich einem Zustand befinden, der eine Gefahr für Leib und Leben der Bewohner darstellt.
Der Mieterverein Villingen-Schwenningen ist der Überzeugung, dass die Regulierung und Überwachung von Vermietern verstärkt werden muss, um sicherzustellen, dass die Vermieter ihrer Verantwortung gerecht werden und die notwendigen Investitionen in ihre Immobilien tätigen. Es ist auch unerlässlich, dass die Gesellschaft als Ganzes sich daran erinnert, dass Menschenrechte auch in Mietwohnungen gelten und jeder das Recht auf eine sichere und angemessene Unterkunft hat.

Der Mieterverein möchte an dieser Stelle alle Mieter auffordern, sich ihrer Rechte bewusst zu sein und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

08.10.2022

Aktionstag Mietenstopp

Bundesweiter Aktionstag – Bündnis fordert sechsjährigen Mietenstopp

Am 8.10.2022 fand in über 50 Städten Aktionen für einen bundesweiten sechsjährigen Mietenstopp statt. In Villingen-Schwenningen beteiligt sich ein Bündnis aus Gewerkschaften und Mieterbund mit einem Infostand und Mitmachaktionen an dem Aktionstag.

Andreas Merz vom DGB sagte dazu: „Auch in Villingen-Schwenningen sind bezahlbare Mietwohnungen Mangelware. Die Entwicklung der Einkommen kann mit den steigenden Mieten nicht Schritt halten. Und durch die ständig steigenden Energiepreise hat sich die Lage vieler Mieterinnen und Mieter noch einmal weiter verschärft.“

„In Villingen-Schwenningen sind die Mieten in den letzten sechs Jahren um 34,8 Prozent gestiegen. Während 2016 für einen Quadratmeter noch 6,92 Euro zu zahlen waren, mussten Anfang 2022 bereits 9,33 Euro gezahlt werden. Die Bundesregierung muss umgehend aktiv werden und den Mieterinnen und Mietern durch einen sechsjährigen Mietenstopp eine Atempause verschaffen“, ergänzt Birgitta Schäfer vom Mieterbund.

Aktionstag Mietenstopp Gruppenbild„In der Zwischenzeit müssen neue, bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Dazu brauchen wir eine faire energetische Gebäudesanierung, die Ausweitung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit und ein soziales Bodenrecht. Zudem muss die Kommune Investoren bei Neubauprojekten stärker auf das Gemeinwohl verpflichten. Bund, Länder und Kommunen müssen sich außerdem wieder verstärkt ihrer Verantwortung als Anbieter günstiger, öffentlicher Wohnungen bewusst werden“, fordert Nicola Schurr vom Mieterbund.

Die genannten Zahlen stammen aus der empirica Preisdatenbank auf Basis der VA-LUE Marktdaten. Sie entsprechen den sogenannten Angebotsmieten (Median), also jenen Preisen, zu denen Wohnungen auf dem Markt angeboten werden. Diese Werte bilden die Dynamik auf dem Wohnungsmarkt besser und zeitnaher ab als die sogenannten Bestandsmieten.

Weitere Informationen zur Kampagne Mietenstopp finden Sie hier: www.mietenstopp.de.

13.05.2022

Der Mieterbund VS auf dem Mietertag Baden-Würtemberg 2022

Da sind wir vom Mieterbund Villingen-Schwenningen auf dem Mietertag Baden-Württemberg 2022. Denn wir setzen uns für guten und bezahlbaren Wohnraum ein.

Mietertag BW 2022

Mietertag BW 2022

29.06.2021

Eine Ära geht zu Ende

Zum 31.05.2021 hat der Deutsche Mieterbund Villingen-Schwenningen und Region Schwarzwald-Baar-Heuberg e.V. seine langjährige Mitarbeiterin, Frau Marion Joos, in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Frau Joos war seit 1992 die Seele unseres Mietervereins und hat sich mit großem Engagement, fachlicher Kompetenz und menschlicher Nähe um die Belange der Mitglieder des Vereins gekümmert. Im Namen der Mitglieder und der Vorstandschaft bedanken wir uns an dieser Stelle nochmals ganz herzlich für die jahrelange Treue. Gleichzeitig begrüßen wir die neue Mitarbeiterin Frau Sabine Götz, die nun an Stelle von Frau Joos tritt und wünschen ihr einen guten Start.

Rechts Frau Joos, links Frau Götz

Frau Götz und Frau Joos

10.11.2020

„Wohnungsnot ist noch nicht vorbei“

aus der SÜDWEST PRESSE/DIE NECKARQUELLE

Mieterverein VS arbeitet im Arbeitskreis zur Erstellung des Mietspiegels VS mit. Die aktuelle Fassung ist Thema im Gemeinderat am Mittwoch. Mitglieder erhalten Hilfe bei Streitigkeiten in Mietfragen. Den größten Bedarf auf dem örtlichen Wohnungsmarkt gebe es bei den Zwei- bis Drei-Zimmer-Wohnungen, ist die Erfahrung von Axel Rieger.

Wohnungsnot ist noch nicht vorbei. Quelle: Südwest Presse/Die Neckarquelle

24.03.2020

Solidarität in Sachen Miete gefordert

Von Schwarzwälder Bote 24.03.2020

Nicht nur in Villingen-Schwenningen sind viele Menschen in Sorge, wie sie bei Einkommenseinbußen in Zeiten der Corona-Krise in den nächsten Wochen und vielleicht auch Monaten die Miete zahlen sollen. Aber gerade auch Vermieter fürchten um wegbrechende Einnahmen, die sie oft fest eingeplant haben.

Villingen-Schwenningen (maz). Sowohl der Verein Haus und Grund Villingen-Schwenningen als auch der Deutsche Mieterbund Villingen-Schwenningen und Region Schwarzwald-Baar machen sich für Hilfspakete und ge setzliche Absicherungen stark.

Maß an Sicherheit

Mieter bräuchten ein Maß an Sicherheit, damit sie nicht ihre Wohnungen verlieren, erklärt Axel Rieger, Vorsitzender des Mieterbunds. Wenn Räumungen anstehen, so sei es in Zeiten der Corona-Krise schwer, eine neue Wohnung zu finden. Schon bei der Suche stelle sich die Frage, welche Verhaltensregeln es bei einer Besichtigung gebe, ob beispielsweise ein Sicherheitsabstand zwischen den Personen noch gewährleistet sei. Diese Problematik tauche auch bei einem Umzug oder gar bei der Räumung auf.

„Der Mieterbund hat diese Probleme erkannt. Wir setzen uns dafür ein, dass Kündigungen in Zeiten der Pandemie verhindert werden“, betont Rieger. Die Bundesregierung habe empfohlen, dass sich die Menschen in die privaten Räume zurückziehen. So dürfe in der Zeit der Krise und in einem angemessenen Zeitraum danach niemand gekündigt und keine Wohnung zwangsgeräumt werden, nennt Rieger die Forderung des Mieterbunds. Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liege vor, um Mieter vor Kündigung in Folge der Pandemie zu schützen.

Die Einführung der neuen gesetzlichen Regelung sehe vor, dass Vermieter Wohn- und Gewerberäume nicht mehr mit der Begründung kündigen können, dass vom 1. April bis 30. September die Mietzahlung ausblieb und die Nichtleistung auf den Auswirkungen der Pandemie beruht, erläutert Thomas Haller, Vorsitzender von Haus und Grund. „Solidarität ist gefragt. Dies gilt auch für einen gebotenen Interessenausgleich der Vertragsparteien in bestehenden Mietverhältnissen“, stellt er fest. Wenn es zu finanziellen Problemen komme, die Miete pünktlich zu zahlen, empfiehlt er ein Gespräch beider Vertragspartner, um das Problem möglichst gemeinsam zu lösen.

Die geplante gesetzliche Regelung sei einseitig, vor allem die bundesweit fast vier Millionen Privatvermieter, von denen die Mehrzahl nur eine Wohnung und zwei Drittel aller Mietwohnungen anbieten und die ihren Lebensunterhalt, ihre Unterhaltspflichten und Zahlungsverpflichtungen aus Mieteinnahmen bestreiten müssten, würden benachteiligt. Weitere Folge sei, dass der Erhalt der Häuser unterbleibe. Das führe auch zu Mindereinnahmen bei Handwerkern. „Wesentlich sinnvoller wäre es, Mietern mit direkten Hilfen zu ermöglichen, ihre Miete weiterhin wie vertraglich vereinbart zu zahlen“, schlägt Haller vor. Dies könnte über Wohngeld oder neue Fördermöglichkeiten wie zinslose staatliche Kredite erfolgen. Immerhin lebe rund die Hälfte der Bevölkerung in Mietwohnungen. Es sei nicht verständlich, warum bei Unternehmen eine direkte staatliche Unterstützung erfolge, der Bereich der Vermietung außen vor bleiben solle.

„Ein Hilfspaket für Mieter ist auch aus unserer Sicht dringend erforderlich“, unterstreicht er. Haus und Grund VS sehe in Einklang mit dem Zentralverband die Notwendigkeit, einen Wohnkosten- und Mietenfonds zu gründen, der sicherstelle, dass alle, die nicht mehr zahlungsfähig seien, die Kosten als zinsloses Darlehen oder Zuschuss erhalten.  Für diese Mieter könne der Gesetzgeber einen Kündigungsschutz für die Dauer der Corona-Krise einführen. „Mit diesem Maßnahmenpaket würde es gelingen die Krise im Sinne eines solidarischen Miteinanders zu meistern“, ist sich Haller sicher. Anderenfalls bleibe nur die Empfehlung, sich bei finanziellen Problemen auf Lösungen zu verständigen und aufeinander zuzugehen. Haus und Grund empfehle all seinen und den Mitgliedern des Gewerbeverbands Oberzentrum (GVO) solidarisches Handeln ihren Mietern gegenüber, um gemeinsam die Krise zu überstehen.

Zum Artikel im SchwaBo


16.03.2020

Wegen Corona-Virus: Mieterberatung nur per Telefon oder Mail

Der Mieterverein Villingen-Schwenningen schließt sich den Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus an. Der Verein wird daher ab sofort Mieter nicht mehr im persönlichen Gespräch, sondern vorzugsweise telefonisch oder – sofern möglich – über E-Mail beraten.

Unterlagen können Sie uns in Kopie per Post zusenden, per Mail oder in den Briefkasten werfen. Originalunterlagen schicken wir Ihnen per Post zurück.

Die Geschäftsstelle in Villingen bleibt besetzt und vereinbart die telefonischen Beratungstermine.