08.03.2016

Wohngeld – Änderung seit 1.1.2016

Das Wohngeld erreicht seit 1. Januar 2016 mehr Menschen

Mieterbund VS begrüßt die Entwicklung

Nach sechs Jahren wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 erhöht. Nach Ansicht des Deutschen Mieterbunds in VS war es für die Anpassung nach oben höchste Zeit. Auch in der Doppelstadt haben sich die Mieten in den letzten Jahren spürbar erhöht. Familien oder Singles mit geringem Einkommen sind von den steigenden Mieten besonders hart betroffen. Sie müssen oft zwischen 40 und 50 Prozent ihres Einkommens für Miete und Heizung ausgeben. Bei Familien mit höherem Einkommen machen die Mietkosten oft nur 25 Prozent des verfügbaren Einkommens aus.
Hier will das Wohngeld einen gewissen Ausgleich schaffen.

Der Vorsitzende des Mieterbunds in VS, Bernd Schenkel, weist ausdrücklich darauf hin: „Das Wohngeld ist kein Almosen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch wie eine Familie mit Kindern auf das Kindergeld.“ Er sieht im Wohngeld einen wichtigen Teil unseres sozialen Netzes, wovon etwa 900.000 Haushalte in Deutschland profitieren.

Die Chance, dass seit Jahresbeginn mehr Haushalte wohngeldberechtigt sind, ist bei den Bürgerinnen und Bürgern des Oberzentrums offensichtlich angekommen. Im Januar und Februar 2015 wurden bei der Wohngeldstelle der Stad 158 Wohngeldanträge abgegeben. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres waren es 524. Wer übrigens zu Jahresbeginn schon Wohngeld bezog, brauchte keinen neuen Antrag zu stellen. Das Wohngeld wurde automatisch den neuen, erhöhten Sätzen angepasst.
Jeder Wohngeldantrag wird individuell berechnet. Dennoch nennt der Mieterbund zwei Beispiele:

  • Eine Rentnerin mit einer monatlichen Rente von 800 Euro und einer Kaltmiete von 390 Euro müsste in VS ein Wohngeld von etwa 130 Euro erhalten.
  • Ein Vierpersonenhaushalt mit einem Einkommen des Alleinverdieners von 2,300 Euro und einer Kaltmiete von 660 Euro könnte etwa 190 Euro Wohngeld erhalten.

Der Mieterbund weist auch darauf hin, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II, von Sozialgeld oder von Grundsicherung im Alter kein Wohngeld erhalten. Ihre Kosten für Miete und Heizung wird in der Regel von den Sozialämtern voll getragen.
Haushalte, die sich nicht sicher sind, ob ihnen Wohngeld zusteht, sollten sich bei der Wohngeldstelle der Stadt Villingen-Schwenningen, Großherzog-Karl-Straße 6, beraten lassen.