29.12.2017
Worauf Mieter an Silvester achten müssen – eine Checkliste!
Vor der Tür knallen die Böller und zischen die Raketen, in vielen Wohnungen wird gefeiert: Silvester kann es drinnen wie draußen ganz schön laut werden! Zwar ist die Nachtruhe grundsätzlich ab 22 Uhr einzuhalten, in dieser Nacht gibt es jedoch eine erhöhte Toleranzgrenze. Doch auch wenn das Feiern zum Brauchtum gehört, bleibt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern an Silvester bestehen. Besondere Vorsicht ist beim Böllern geboten. Denn immer wieder kommt es zu Bränden und Unfällen: Im vergangenen Jahr rückte die Feuerwehr in Hamburg zu mehr als 1.000 Einsätzen aus, löschte diverse Balkonbrände und musste die Bewohner eines in Flammen stehenden Mehrfamilienhauses retten. Mit diesen Tipps kommen Mieter stressfrei und sicher ins neue Jahr:
- Informieren Sie Nachbarn im Vorfeld über mögliche Partypläne, um Ärger zu vermeiden. Für den Haussegen hilfreich ist auch, es mit dem Feiern nicht zu übertreiben.
- Auch beim Böllern ist Rücksicht gefragt: Achten sie beim Zünden von Feuerwerkskörpern darauf, keinen Personen- oder Sachschaden anzurichten.
- Halten Sie in der Silvesternacht alle Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen und entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon.
- Feuern Sie niemals Raketen und Böller im Treppenhaus, im Hauseingang oder auf dem Balkon ab!
- Rechnen Sie immer damit, dass Raketen und Böller auch fehlgehen können! Es muss ausreichend Platz vorhanden sein.