11.08.2017

Wohnungspolitische Fragen an die Bundestagskandidaten

Folgender Brief wurde vom Mieterverein VS an die Bundestagskandidaten
im Kreis Schwarzwald-Baar-Heuberg geschickt:

Sehr geehrte/r Frau/Herr Bundestagskandidat/in,

die Wohnungsbauzahlen sind zwar bundesweit im letzten Jahr wieder leicht angestiegen (in Baden Württemberg rückläufig), doch der Neubau deckt nicht einmal die Hälfte der jährlich allein durch Zuzüge entstehenden Nachfrage. Inzwischen fehlen in Deutschland mehr als eine Million Wohnungen. Eine Folge des Wohnungsmangels sind explodierende Mietpreise.

Die Überwindung des Wohnungsmangels und die Gewährleistung eines bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnungsangebotes für alle Bedarfsgruppen werden in der kommenden Legislaturperiode große politische Herausforderungen darstellen und haben daher eine große Bedeutung für die Wahlentscheidung am 24. September 2017.

Wir wollen es den Wählerinnen und Wählern ermöglichen, auf Grund konkreter Aussagen ihrer Wahlkreiskandidaten/innen ihre Entscheidung zu treffen. Um den Wählerinnen und Wählern einen Überblick über die wohnungspolitischen Einstellungen der Bundestagskandidaten/innen zu ermöglichen, übersenden wir Ihnen und Ihren Mitbewerbern/innen in unserem Tätigkeitsbereich drei Fragen zu zentralen Themen der Wohnungspolitik und bitten um deren zeitnahe Beantwortung, damit wir diese unseren Mitgliedern und der Öffentlichkeit mitteilen können.

1. Kommunen, Land und Bund müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das Wohnen in den Städten bezahlbar ist. Auf Grund der Föderalismusreform können nach geltendem Recht die Kompensationszahlungen des Bundes nur noch bis zum Jahr 2019 erfolgen. Es ist wichtig, dass die Beteiligung des Bundes an der sozialen Wohnraumförderung über das Jahr 2019 gesichert wird. Die Erhöhung der Bundesmittel zur sozialen Wohnraumförderung von 0,518 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro war ein wichtiger Schritt. Es zeigt sich aber jetzt, dass diese Fördersumme immer noch nicht ausreicht.

Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Verantwortung des Bundes für die soziale Wohnraumversorgung gestärkt wird, indem die dauerhafte gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern für den sozialen Wohnungsbau wieder gesetzlich verankert wird und Bundesmittel für den geförderten Wohnungsbau bedarfsgerecht erhöht werden?

2. Der Wohnungsmangel führt zu Übertreibungen am Wohnungsmarkt und zu unangemessen hohen Mietpreissteigerungen, insbesondere bei Wiedervermietungen. Damit Wohnen in den Städten bezahlbar bleibt, müssen die Mietsteigerungen begrenzt werden. Die seit Mai 2015 geltende Mietpreisbremse hat nicht den raschen Anstieg der Wiedervermietungsmieten gebremst, weil zahlreiche Ausnahmetatbestände, wie zum Beispiel die Vormietenregelung, es Mietern fast unmöglich macht, die Mietpreisbremse anzuwenden. Außerdem können Vermieter das Gesetz missachten, ohne Folgen fürchten zu müssen.

Frage: Werden Sie sich für eine Nachbesserung der Mietpreisbremse einsetzen, so dass der Mietenanstieg bei Wiedervermietungen wirksam abgebremst werden kann?

3. Die Modernisierungsumlage wurde vor Jahrzehnten eingeführt um Investitionen in die Wohnwertverbesserung durch die Mieter zu refinanzieren. Damals ging es z. B. um Badsanierungen für 5.000 DM, welche einer Mieterhöhung von 550 DM im Jahr (46 DM pro Monat) für den Mieter zur Folge hatte. Heute geht es bei Modernisierungen vor allem um das gesellschaftliche Ziel der CO2-Reduzierung, zu Kosten von oft 40.000 € pro Wohnung. Dies kann über die Modernisierungsumlage eine Mieterhöhung von 4.400 € pro Jahr (367 € pro Monat) für den Mieter zur Folge haben und führt oft zu deren Vertreibung, weil sie sich die modernisierte Wohnung nicht mehr leisten können. Die alleinige Abwälzung des Modernisierungsaufwands auf die Mieter ist zudem ungerecht, weil der Vermieter gratis eine Wertsteigerung seiner Immobilie erhält und zudem den Modernisierungsaufwand noch steuerlich geltend machen kann.

Frage: Werden sie sich für eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf höchstens 5 Prozent einsetzen und sind Sie bereit, eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen wegen Modernisierung einzuführen ?

Bitte beantworten Sie unsere Fragen möglichst kurz und präzise bis zum 24. August 2017.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Rieger
1. Vorsitzender