14.10.2019

Wohnraumstrategie

Die Streichung des Passus in der Wohnraumstrategie ist nicht gerade förderlich und steht im Widerspruch zum eigentlich Gewollten. Das Aufweichen der Wohnraumstrategie durch das Streichendes Passus (Unterstützung der Bauträger beim öffentlich geförderten Mietwohnungsbau) suggeriert, dass sozialer Wohnungsbau nicht mehr erforderlich ist und nur noch dann zum Zuge kommt, wenn sich private Bauträger am sozialen Wohnungsbau beteiligen. In Wirklichkeit sind wir darauf angewiesen, den sozialen Wohnungsbau auf allen Ebenen auszubauen, so Axel Rieger, Vorsitzender vom Deutschen Mieterbund Villingen-Schwenningen und Region Schwarzwald-Baar-Heuberg e.V.

Die Wohnungsnot hat sich nicht nur in der Vergangenheit und Gegenwart bemerkbar gemacht. Sie wird sich auch in Zukunft bemerkbar machen. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir durch den Zuzug der Einwanderer immer noch Wohnraum brauchen. Auch in Zukunft wird neuer Zuzug nicht ganz ausgeschlossen sein – was mehrere Gründe haben kann, so zum Beispiel kriegsbedingte Gründe. Wir sehen beispielsweise derzeit die Militäroffensive der Türkei in Nordsyrien. Ob dies Auswirkungen auf Europa und unsere Region haben wird, bleibt abzuwarten.

In diesem Zusammenhang erinnern wir auch an die Initiative von Villingen-Schwenningen „Seebrücke – schafft sichere Häfen“. Thema dieser Initiative ist die Aufnahme von Bootsflüchtlingen. Nicht zuletzt sehen wir aber an der derzeitigen Diskussion auf kommunaler Ebene, dass die einkommensschwachen Bürger stets diejenigen sind, die auch politisch für den sozialen Wohnungsbau kämpfen müssen – es dürfte dem gegenüber politisch aber unstreitig sein, dass Villingen-Schwenningen auch mehr sozialen Wohnungsbau braucht. Was der Hintergrund der Idee für die Streichung ist, können wir deshalb nicht abschließend klären. Wenn lediglich ein wirtschaftliches Interesse dahinter steckt besteht natürlich die Gefahr, dass die Stadt über kurz oder lang keine Verantwortung mehr für den sozialen Wohnungsbau übernehmen will. Wir werden sehen.

Zum Artikel im SchwaBo

17.4.2019

Petition Mietspiegel

Bitte setzt Euch mit uns für einen gerechteren Mietspiegel ein. Wir brauchen Euch alle. Jede Mitzeichnung zählt!

Mit dieser Petition soll eine Änderung des § 558 Abs. 2 BGB erreicht werden. Ziel: Alle Bestandsmieten einer Gemeinde sollen in die Berechnung des Mietspiegels mit einbezogen werden. Aktuell fließen nämlich nur die Neuvermietungen und Mieterhöhungen der letzten vier Jahre mit ein, welches immer die höchsten sind.

Infos & Link über diese Website:  www.petition.ausspekuliert.de

16.4.2019

Mietpreisbremse

Wie den bisherigen Presseberichten entnommen werden kann, explodieren die Mieten derzeit überall. Auch in Baden-Württemberg ist dies ein aktuelles Thema und der Deutsche Mieterbund Villingen-Schwenningen und Region Schwarzwald-Baar-Heuberg e.V. hat sich insofern Informationen eingeholt. Grundlegend ist dabei natürlich die Frage, ob überhaupt noch an der Mietpreisbremse gearbeitet wird. Diese ist nach wie vor sinnig, weil den aktuellen Mietpreissteigerungen entgegen gewirkt werden muss.

Mietpreisbremse

Wir erinnern uns: als die Verordnung über die Mietpreisbremse herauskam, war sie bereits umstritten, so Axel Rieger, Vorsitzender des Mietervereins VS. Kurze Zeit später erklärten Gerichte die Mietpreisbremse im Rahmen eingereichter Klagen für rechtswidrig. Das war sehr bedauerlich, kam aber nicht ganz so überraschend. Die Gerichte hielten die Begründung der entsprechenden Landesverordnungen für zu dünn und bemängelten auch, dass die Begründung nicht formell veröffentlicht wurde. Aus diesem Grunde war es für uns auch nicht so ganz überraschend, so Axel Rieger.

Auf politischer Ebene hatte der Deutsche Mieterbund schon 2015 gefordert, die Begründung offen zu legen, warum manche Städte in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen und manche nicht. Wir fordern deshalb eine umgestaltete Verordnung für die Mietpreisbremse mit der Vorgabe, dass sie für mehr Städte anwendbar ist. Unseren Informationen zufolge soll nunmehr ein Institut mit Hilfe eines Ausschreibungsverfahrens dazu beauftragt werden, die Gebietskulisse herauszuarbeiten, die für die künftige Mietpreisbremse gelten soll.

Wir sind auf das Ergebnis gespannt.

31.10.2018

Sozialquote

Der VS-Gemeinderat hat die Sozialquote für private Investoren, die neue Wohnungen bauen, abgelehnt. Damit hat sich der Gemeinderat gegen die sozial schwachen Mieter entschieden. Aber das ist nicht die erste Entscheidung die für Enttäuschung sorgt. Der Deutsche Mieterbund Villingen-Schwenningen hatte bereits zur Wohnraumstrategie Stellung bezogen und viel Kritik einstecken müssen. Nun zeigt sich, dass die Wohnraumstrategie auf andere Art und Weise nicht verwirklicht wird, so Axel Rieger, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Villingen-Schwenningen und Region Schwarzwald-Baar-Heuberg e.V.

„An der jetzigen Entscheidung des Gemeinderats können wir nichts Gutes sehen. Es wird öffentlich zugegeben, dass die von der Stadt ermittelte Statistik nicht eingehalten werden kann. Der soziale Wohnungsbau hat einen Rückschlag erlitten und es ist zu erwarten, dass sich die Wohnungsnot besonders im Bereich des preisgünstigen Wohnraums erhöht.“

Höhere Mietkosten zwingen zu Ausgabenkürzungen

Die sozial schwachen Mieter werden auch Wohnungen beziehen müssen, die nicht preisgünstig sind mit der Folge, dass sie in Ihrem Haushaltsbuch monatlich mehr Miete auf Ausgabenseite eintragen und an anderer Stelle das Geld kürzen müssen. Das wird sich vor allem bei Familien mit Kindern auswirken. Gerade dieses Jahr wurde bekannt gegeben, dass viel mehr Kinder von Armut betroffen sind als offiziell bekannt sind.

„Der Gemeinderat mag vor diesem Hintergrund selbst seine Entscheidung überdenken. Die Entscheidung des Gemeinderats wirkt sich aber generell auch auf diejenigen aus, die ihren Cent mehrmals umdrehen müssen bevor sie in ausgeben wie zum Beispiel alleinerziehende Mütter und Rentner. Auch Räumungsklagen werden zunehmen, wenn sich die Mieter die Miete nicht mehr leisten können, zum Nachteil aber auch für die Vermieter die dann den Räumungsrechtstreit bezahlen müssen, wenn beim sozial schwachen Mieter nichts zu holen ist. Die Entscheidung des Gemeinderats halten wir für nicht zukunftsweisend“, so Axel Rieger.

Vermieter nachlässig beim Ausstellen von Bescheinigungen

Es ist allerdings gut, dass der Gemeinderat nun über die Wohnungsnot geredet hat. Er wird sich in Zukunft nicht damit herausreden können, dass er von alledem nichts gewusst hat. Die Wohnungsnot ist aber nicht das einzige, mit dem die sozial schwachen Mieter zu kämpfen haben. Es sind darüber hinaus Fälle bekannt, in denen Vermieter wahrheitswidrige Angaben auf der Mietbescheinigung machen, um in den Genuss einer höheren Mietzahlung durch das Landratsamt zu kommen.

Die Leidtragenden sind auch hier die Mieter, die dann – wenn das Landratsamt feststellt zu Unrecht eine erhöhte Miete gezahlt zu haben – vom Landratsamt zur Kasse gebeten werden. Wir können natürlich auch versuchen, der Entscheidung des Gemeinderats etwas Positives abzugewinnen. Die Entscheidung sorgt dafür, dass die Mieter jetzt verstärkt zusammenhalten.

Dies kommt letztlich auch den sozial schwachen Mietern zugute und richtet sich gegen diejenigen die meinen, dass sozial schwache Mieter in dieser Region keine Stimme haben.

04.10.2018

Grundsteuer

Der Deutsche Mieterbund VS hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 mit Freude zur Kenntnis genommen. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer heutigen Form für verfassungswidrig erklärt, erklärte Rechtsanwalt Axel Rieger, 1. Vorsitzender des Vereins.

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern sind nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Der Gesetzgeber muss eine Neuregelung bis 31.12.2019 treffen. Allerdings gibt es für die Anwendung der bisherigen Bewertungen Übergangsregelungen.

Eine Neuregelung der Grundsteuer ist seit Langem geplant. Es gibt allerdings unterschiedliche Modelle um die Grundsteuer neu festzusetzen. Dies liegt auch daran, dass bei den unterschiedlichen Modellen mit unterschiedlichem Aufwand gerechnet werden muss. Die Modelle werden auch bei den Ländern unterschiedlich beurteilt.

Wir stehen zum Konzept der reinen Bodensteuer. Bei der Bewertung wird bei diesem Konzept berücksichtigt, welchen Bodenrichtwert das Grundstück hat. Es wird nicht mehr berücksichtigt, welche Art von Gebäude auf einem Grundstück steht und welchen Wert es hat. Von dieser Bewertung versprechen wir uns auch mehr Wohnungsbau. Für den Eigentümer wäre es dann teurer als bisher, wenn er ein bebaubares Grundstück unbebaut lässt.

Unabhängig davon fordern wir auch, dass die Grundsteuer nicht länger über die Nebenkosten an den Mieter weitergereicht wird.