01.02.2018

Wohnraumstrategie Villingen-Schwenningen

Für die Sitzung des Technischen Ausschusses am 06.02.2018 wurde nun die Vorlage Wohnraumstrategie Villingen-Schwenningen öffentlich bekannt gemacht. Der Deutsche Mieterbund Villingen-Schwenningen hat sich damit auseinander gesetzt und steht der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings ist die Vorlage nicht richtig zu Ende gedacht. Bei der Bedarfsermittlung geht die Vorlage zunächst davon aus, dass sich die Bevölkerungsentwicklung ab 2025 stabilisieren bzw. leicht abnehmen wird. Ausserdem wird ergänzt, dass die Bevölkerungsvorausrechnung auf dem Basisjahr 2014 basiert, die ohne Einberechnung der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen erfolgt ist.

Bevölkerungsentwicklung

Warum sich ab 2025 die Bevölkerungsentwicklung stabilisieren oder leicht abnehmen soll, erklärt die Vorlage nicht. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass stets mit einem Zuwachs der Bevölkerung zu rechnen ist. Mit „stabilisierter“ Bevölkerungsentwicklung meint die Vorlage vielleicht einen linearen Zuwachs, wir wissen es nicht. Die Vorlage verweist zwar auf Statistiken, aber damit soll wohl im Vorfeld schon damit vertröstet werden, dass zukünftige Maßnahmen nicht den erhofften Erfolg bringen. Konkret würde es dann nämlich im Jahre 2030 heißen, dass die Vorlage von 2018 nicht alle Bevölkerungsschichten einbezogen hat und dass man es im Jahre 2018 eben nicht besser gewusst hat. Ob die Vorlage für die Wohnraumstrategie 2018 aus heutiger Sicht also eine echte Prognose darstellt oder die Bevölkerung damit lediglich beruhigt wird, muss jeder selbst entscheiden. Der Deutsche Mieterbund vermisst jedenfalls einen gewissen politischen, visionären Aspekt, der sich eigentlich in der Prognose niederschlagen sollte.

Neubaubedarf

Der Neubaubedarf bis 2020 geht wohl zahlenmäßig in die richtige Richtung, das ist aber auch kein großes Hexenwerk wenn man bedenkt, dass wir uns jetzt bereits im Jahre 2018 befinden und 2020 in 2 Jahren vor der Tür steht.

Zwischen 2015 – 2020, also im Zeitraum von 5 Jahren, soll der Neubaubedarf 4300 Wohneinheiten umfassen. Von 2021 bis 2030, also im Zeitraum von 10 Jahren, halbiert sich der Wert seltsamerweise auf 2300 Wohneinheiten, das ist nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus geht die Vorlage davon aus, dass es 2030 einen Einwohnerbestand von 84743 gibt. Das ist ja trotz allem nur ein Schätzwert. Wenn hier der Einwohnerbestand unterschätzt wird und es im Jahre 2030 nur 1000 Einwohner mehr gibt als die Vorlage vorsieht, so gibt es nicht nur einen Neubaubedarf von 2300 Wohneinheiten, sondern von rund 3000 Wohneinheiten. Dies wiederum nur unter dem Aspekt, dass der Neubaubedarf bis 2020 realisiert und umgesetzt wird. Wir bezweifeln, dass sich der Neubaubedarf zwischen 2021 bis 2030 tatsächlich halbieren lässt.

Bei der Ermittlung des Neubaubedarfs kann eben nicht nur die Bevölkerungsentwicklung herangezogen werden, sondern es muss auch die gesellschaftliche Stellung berücksichtigt werden. Tatsache ist, dass es derzeit viele Alleinstehende gibt, die eine Wohnung brauchen und bis zum Jahre 2030 wird es nicht weniger Alleinstehende geben. Sicherlich wird es im Jahre 2030 viel mehr Alleinstehende geben als heute vielleicht angenommen wird. Dies zeigt sich nicht nur an der demographischen Entwicklung. Heutzutage gibt es viele junge Singles und es gibt auch Alleinstehende aufgrund von Scheidungen. Dies wird sich in der Zukunft fortsetzen und für diese Menschen werden wir eben auch zusätzlichen Wohnraum brauchen. Dies gilt übrigens für alle Bevölkerungsschichten und die gesamte Bevölkerungsstruktur.

Beschlussantrag

Der Beschlussantrag sieht in Punkt 3 die Möglichkeit vor, die Sozialwohnungen prozentual anteilsmäßig im angesprochenen Zeitraum zu reduzieren. Der Deutsche Mieterbund lehnt diesen Antrag ausdrücklich ab. Die derzeitigen Lebenshaltungskosten sind sehr hoch. Rund 40 Prozent der Haushalte müssen mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Bruttokaltmiete zu bezahlen. Das ist im Ergebnis sehr viel, wenn man bedenkt, dass auch zusätzliche Kosten anfallen, insbesondere dann, wenn Kinder mit in der Wohnung leben.

Sozialer Wohnungsbau ist dringend erforderlich und darf nicht eingeschränkt werden. In Villingen-Schwenningen gibt es bekanntlich ein angespanntes Mietniveau. Bei uns im Mieterverein erkennt man das an den täglichen Beratungen. Hier ist dies immer ein zentrales Thema, wenn Mitglieder auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind. Die Höhe der Miete ist immer ausschlaggebend für die Frage, ob eine Wohnungssuche erfolgreich oder erfolglos ist. In heutiger Zeit steht allerdings die Erfolglosigkeit im Vordergrund bei der Wohnungssuche.

Fazit

Als Fazit lässt sich nur festhalten, dass sich auch hier in Villingen-Schwenningen die Politik mehr für bezahlbaren Wohnraum einsetzen muss und dass die derzeitig geplante Wohnraumstrategie nur ein kleiner Schritt für die finanzschwache Bevölkerung in die richtige Richtung ist.